Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 2 U 205/11   

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https://dejure.org/2012,60677
OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 2 U 205/11 (https://dejure.org/2012,60677)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.06.2012 - 2 U 205/11 (https://dejure.org/2012,60677)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - 2 U 205/11 (https://dejure.org/2012,60677)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Kostenvorschuss für Beseitigung an Wärmedämmverbundsystem in Sporthalle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenvorschuss für Beseitigung an Wärmedämmverbundsystem in Sporthalle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B (2002) § 8 Nr. 3 Abs. 2
    Mängel eines Außenputzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verstoß gegen Herstellerrichtlinien: Leistung mangelhaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Wie wichtig ist die Beachtung von Herstellerrichtlinien

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Stellt der Verstoß gegen Herstellerrichtlinien einen Mangel dar?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verstoß gegen Herstellerrichtlinien = Mangel? (IBR 2014, 540)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann verliert eine Kündigungsandrohung ihre Warnfunktion? (IBR 2014, 535)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.11.2005 - VII ZR 304/04

    Zulässigkeit eines Aufrechnungs-Vorbehaltsurteils bei gegenseitigen Ansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 2 U 205/11
    Ob der Erlass des Aufrechnungsvorbehaltsurteils zweckmäßig war oder nicht, ist durch das Rechtsmittelgericht nicht nachprüfbar, wohl aber die Einhaltung der Grenzen des Ermessens als auch die Nichtausübung desselben (BGH NJW 2006, 698).

    Diese Voraussetzungen können z.B. vorliegen, wenn die Gegenforderung bei Würdigung des Parteivortrags oder der bisherigen Beweisergebnisse, z.B. eines überzeugenden Privatgutachtens wahrscheinlich nicht besteht oder im Verhältnis zu Gegenforderung wahrscheinlich geringes Gewicht hat und die weitere Aufklärung voraussichtlich so lange dauern wird, dass es nicht mehr hinnehmbar ist, der anderen Partei die Möglichkeit einer Vollstreckung vorzuhalten (BGH NJW 2006, 698, Juris Rnr. 16).

  • BGH, 10.04.2008 - VII ZR 214/06

    Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung einer den anerkannten Regeln der Technik

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 2 U 205/11
    Dabei ist bei der gebotenen Abwägung auch zu berücksichtigen, ob und in welchem Ausmaß der Unternehmer den Mangel verschuldet hat (BGH NJW-RR 2008, 971 f).

    Auch dieses Interesse hat im Rahmen der Gesamtabwägung gesteigertes Gewicht und zwar unabhängig von der Frage, ob die Leistung des Werkunternehmers ansonsten den anerkannten Regeln der Technik entspricht (BGH NJW-RR 2008, 971).

  • BGH, 27.09.2007 - VII ZR 80/05

    Erlass eines Vorbehaltsurteils bei gegenseitigen Forderungen von Bauherr und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 2 U 205/11
    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht gerechtfertigt, wenn Forderung und Gegenforderung synallagmatisch miteinander verknüpft sind wie die Werklohnforderung des Unternehmers und die Forderung des Bestellers auf mangelfreie Herstellung des Werks oder Ersatz von Mangelbeseitigungskosten (BGH, a.a.O./BGH NJW-RR 2008, 31).
  • BGH, 21.02.1992 - V ZR 253/90

    Teilurteil bei unselbständigen Rechnungsposten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 2 U 205/11
    Es ist damit entgegen der vom Beklagtenvertreter in der Berufungsbegründung in Bezug genommenen Entscheidung des BGH vom 21.2.1992, MDR 1992, 805, hier gerade nicht so, dass nach dem landgerichtlichen Urteil offen bleibt, ob und in welcher Höhe jeweils über die unselbständigen Rechnungspositionen eines einheitlichen Anspruchs entschieden wurde.
  • OLG Koblenz, 06.01.2011 - 2 U 772/10

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei Verbindung eines Zahlungs- mit einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 2 U 205/11
    Die vorliegende Konstellation ist nicht vergleichbar zu derjenigen, die der von Beklagtenseite zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 6.1.2011 (NJW-RR 2011, 1002) zugrunde lag.
  • BGH, 23.07.2009 - VII ZR 164/08

    Haftung wegen Nichtbeachtung von Wartungsvorschriften des Herstellers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 2 U 205/11
    Herstellervorgaben sind allerdings zu beachten, wenn diese der Risikominimierung dienen und bei einem Verstoß gegen die Richtlinien des Herstellers nicht auszuschließen ist, dass sich hierdurch gerade das durch die Herstellervorgabe zu vermeidende Risiko realisiert (BGH NJW-RR 2009, 1467).
  • BGH, 09.11.2006 - VII ZR 151/05

    Voraussetzungen eines Grundurteils bei Ansprüchen aus VOB/B

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 2 U 205/11
    Ein Grundurteil darf nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergehen, wenn bei einem nach Grund und Höhe streitigen Anspruch alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und wenn der Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht (BGH BauR 2007, 429).
  • BGH, 20.04.1989 - VII ZR 80/88

    Rechte des Bestellers nach Entziehung des Auftrags; Vorschuß auf voraussichtliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 2 U 205/11
    Das Mangelbeseitigungsverlangen des Klägers ist nicht unverhältnismäßig im Sinne des § 13 Nr. 6 VOB/B, dessen Grenzen auch für den aus §§ 8 Nr. 3, 4 Nr. 7 VOB/B folgenden Vorschussanspruch des Bestellers zu beachten sind (BGH, BauR 1989, 462).
  • BGH, 28.10.2004 - VII ZR 18/03

    Beschränkung der Zulassung der Revision in den Urteilsgründen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 2 U 205/11
    Eine Kündigungsandrohung verliert ihre Wirkung, wenn aufgrund der bis zum Ausspruch der Kündigung verstrichenen Zeit oder anhand sonstiger Umstände der Schluss gerechtfertigt ist, der Kündigende habe an der Androhung nicht festhalten wollen (BGH, BauR 2005, 425/).
  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 113/00

    Fälligkeit des Werklohns bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 2 U 205/11
    Für den VOB/B Vertrag enthalten die §§ 4 Nr. 7, 8 Nr. 3 VOB/B eine abschließende Sonderregelung der Ansprüche des Auftraggeber aus Mängeln, die sich schon vor Vollendung und vor der Abnahme des Baues gezeigt haben (BGH NJW-RR 2002, 160).
  • OLG München, 06.12.2016 - 28 U 2388/16

    Abnahme des Gemeinschaftseigentums beim Bauträgervertrag

    Die von Beklagtenseite im Schriftsatz vom 17.11.2016 (Blatt 368 d. A.) angegebene Stelle bei Ingenstau/Korbion (VOB, 19. Aufl., 2015, § 8 Abs. 3 VOB/B, Rdn. 29) betrifft zum einen eine andere Frage, nämlich ob ein Kündigungsrecht fortbesteht und nicht, ob ein Schadensersatzanspruch besteht (der dogmatische Unterschied ist, dass bei einer Kündigung aus wichtigem Grund - anders als beim Schadensersatzanspruch - stets der Grundsatz gilt, dass das Kündigungsrecht alsbald nach Kenntnis vom Kündigungsgrund ausgeübt werden muss (vgl. daz u OLG Frankfurt, Urteil vom 15.6.2012 - 2 U 205/11).
  • OLG Hamm, 02.09.2015 - 12 U 199/14

    Mangelhaftigkeit der Montage eines Abflussrohrs wegen Verstoßes gegen die

    Daher stellt ein Verstoß gegen sie nicht zwangsläufig auch einen Ausführungsmangel dar (OLG Frankfurt IBR 2014, 535, Tz. 85 m.w.N.).
  • LG Bonn, 24.11.2016 - 18 O 85/14
    In diesem Fall führt der Verstoß gegen Herstellervorgaben zur Vermutung der Mangelhaftigkeit (OLG Thüringen, BauR 2009, 669; OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Juni 2012 - 2 U 205/11).
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